Rückstau

Wodurch entsteht Rückstau?
Die Dimensionierung von Leitungssystemen erfolgt anhand theoretisch festgelegter Bemessungsregenereignisse sowie aufgrund langjähriger Wetteraufzeichnungen. Dabei wird aber immer einkalkuliert, dass von Zeit zu Zeit ein Leitungsnetz unter Rückstau gerät. Eine Netzauslegung, welche alle Wetterereignisse einschließt, ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da die Finanzierung durch die Bürger erfolgen muss.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass Entwässerungsleitungen oft über 100 Jahre genutzt werden, andererseits das Klima mit all seinen Facetten nicht kalkulierbar ist.


Die häufigsten Wetterursachen für Rückstau sind:
• Schneeschmelze bei gleichzeitigem Regenwetter
• langanhaltender Starkregen
• unwetterartige Regenereignisse, oft in der Folge von langen Hitzeperioden

 

Weitere Ursache, besonders bei kleineren Nennweiten, können beispielsweise die unerlaubte Einleitung von festen Stoffen, mineralischer oder textiler Art sein.
Darüber hinaus ist es nicht ausgeschlossen, dass auch Materialermüdung von Rohrleitungen im Einzelfall zum Einsturz der Leitung führen und somit ebenfalls Rückstau entsteht.

 

Technischer Hintergrund
Bei der Vollfüllung der Kanalisationssysteme können alle Schachtbauwerke bis zum Austreten von Abwasser auf die Straßenoberfläche belastet sein, so dass als Rückstauebene die Deckeloberkante des oberhalb der Einleitstelle liegenden Kanalschachtes zzgl. 10 cm anzusetzen ist.
In der Folge können durch Rohrleitungen verbundene Bauwerke, in der Regel Hauskeller, nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren bis auf jenes Niveau überflutet werden.
Die beispielhafte Darstellung ist über die Animation nachzuvollziehen.

 

Schutz der Bauwerke
• „Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind durch automatisch arbeitende Abwasser-hebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal zu sichern.“
• „Ablaufstellen für Regenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen an die öffentliche Kanalisation nur getrennt von häuslichem Abwasser über automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen, die außerhalb von Gebäuden angeordnet werden müssen, rückstaufrei nach DIN EN 1205-4 angeschlossen werden.“

 

Die Einhaltung der technischen Bauvorschriften sowie der anerkannten Regeln der Technik ist mittels Fachfirmen, welche u. a. im Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima organisiert sind, abzusichern. Besonders ist darauf zu achten, dass „Rückstauverschlüsse niemals als zentrale Absicherung eines Gebäudes mit oberhalb der Rückstauebene installierten Entwässerungsgegenständen eingesetzt werden, weil“ es „im Rückstaufall zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen kann.“

 

Es gibt weder Garantien noch Rechtsansprüche dass örtliche Bedingungen immer bestehen bleiben.

1 Zitate aus DIN 1986-100