Als dezentrale Versickerungs- möglichkeiten gelten:


- Flächenversickerung

- Muldenversickerung

- Rigolen- und Rohrversickerung, ggf. mit Versickerungsmulde

- Schachtversickerung

Versickerung

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen macht es Sinn, Regenwasser zu versickern. Dieses dient der Anreicherung des Grundwasserspiegels und gelangt somit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf.


Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass alle Versickerungsanlagen durch Fachleute geplant und errichtet werden sollten, um den Anforderungen des Gewässerschutzes zu entsprechen, sowie eine langfristige Funktionsfähigkeit der Anlage zu garantieren. Weiterhin ist anzumerken, dass negative Auswirkungen beispielsweise auf Nachbargrundstücke, unbedingt vermieden werden müssen. Die Regenwasserversickerung ist mitunter genehmigungspflichtig.


Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis/Untere Wasserbehörde.
Die fachlichen Grundlagen sind in dem Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) – A138 geregelt (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser).
Weiterhin ist die Richtlinie zur Beseitigung von Niederschlagswasser in Thüringen zu beachten.


Bei der Auslegung von Versickerungsanlagen sind Kenntnisse von den anstehenden Baugrundverhältnissen für eine dauerhafte Funktion Bemessungsvoraussetzung.


Allgemein ist anzumerken, dass die Durchströmung einer belebten Bodenzone zur Filtration von mineralischem Kleinstkorn, organischen Bestandteilen wie Laub aber auch zur Rückhaltung von Vogelkotverschmutzung, von größter Bedeutung ist.


Als dezentrale Versickerungsmöglichkeiten gelten:

- Flächenversickerung
- Muldenversickerung
- Rigolen- und Rohrversickerung, ggf. mit Versickerungsmulde
- Schachtversickerung